Gründe zur MPU in Aschaffenburg
Soll nach dem Ablauf der Sperrfrist ein neuer Führerschein beantragt werden, muss zunächst ein positives MPU-Gutachten vorliegen. Aufgrund der folgenden Problemfelder wird die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen:
1. MPU aufgrund von Alkohol
Bei mehreren Auffälligkeiten ab 0,5 vor oder einem Delikt ab 1,6 Promille, erfolgt nach dem Entzug des Führerscheins die Anordnung einer MPU. Die Kontrolle des ETG-Wertes über einen längeren Zeitraum lässt dann Rückschlüsse zu Ihrem Trinkverhalten zu.
2. MPU aufgrund von Punkten
Bei einem Punktestand von 8 und mehr Punkten müssen Sie im Rahmen Ihrer MPU beweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihr Fehlverhalten als solches zu erkennen und anwendbare Vermeidungsstrategien für die Zukunft zu erarbeiten.
3. MPU aufgrund von Drogen
Müssen Sie aufgrund von Drogen zur MPU, sollten Sie unter anderem besonders auf die Einhaltung der für Sie relevanten Abstinenzzeiträume achten. Sie werden von den Anordnungen des Bundeslandes bestimmt, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wir beraten Sie in Aschaffenburg auch hinsichtlich der für Sie relevanten Zeiträume.
4. MPU aufgrund von Straftaten
Auch nach bestimmten Straftaten, unter anderem solchen, die unter Ausübung von Gewalt ausgeübt wurden, kann schon während des Prozesses der Führerschein entzogen und eine Aufforderung zur MPU erteilt werden. Das Verhalten von Gewaltstraftätern steht im Widerspruch zu den in der StVO geregelten Grundsätzen, die zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Vorsicht aufrufen. Im Rahmen der MPU muss die Anwesenheit dieser Charaktereigenschaften nachgewiesen werden.